Elisabeth und Hans-Walter Weth Stiftung
Hanna Elisabeth Lemel
Elisabeth und Hans-Walter Weth Stiftung
19.07.2007
- mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO)
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften. Förderanfragen an die Stiftungen können nicht gestellt werden.
Ich habe große Hochachtung vor den Menschen, die in der Altenpflege und Sterbegleitung tätig sind. Das sind z.T. aufopfernde Arbeiten, die in der heutigen Zeit in unserer Gesellschaft zunehmend wichtig und notwendig sind.