Stiftung Sonne für Schattenkinder
Stiftung Sonne für Schattenkinder
Stiftung Sonne für Schattenkinder
25.07.2008
- mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO)
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege
Die Stiftung Sonne für Schattenkinder hat mit Beschluss vom 01.03.2021 Ihre Trägerschaft zur Koepjohann'sche Stiftung gewechselt und wird dort als Stiftungsfonds fortgeführt. Bitte verwenden Sie für Spenden ausschließlich das oben genannte neue Spendenkonto bei der Koepjohann’sche Stiftung.
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